Programmierer in Heimarbeit ist sozialversicherungspflichtig
Abhängig Beschäftigte sind sozialversicherungspflichtig. Dies gilt auch für Heimarbeiter, selbst wenn deren Tätigkeit eine höhere Qualifikation erfordert wie bei einem Programmierer, so die Richter des Hessischen Landes-sozialgerichts in ihrem Urteil vom 2.7.2020.
Sie führten aus, dass Heimarbeiter Personen sind, die in eigener Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von Gewerbetreibenden, gemeinnützigen Unternehmen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften erwerbsmäßig arbeiten. Die Heimarbeiter sind gemäß der sozialgesetzlichen Regelung Beschäftigte und als solche auch sozialversicherungspflichtig. Dies gilt auch für Tätigkeiten, die eine höherwertige Qualifikation erforderten.
QBS Klimtax GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Maritim-Residenz
Am Stadtgarten 1
45879 Gelsenkirchen
Telefon 0209 17950-0
Telefax 0209 17950-99
qbs@qbs.de