Vergütungsanspruch für nicht genommenen Jahresurlaub
Beendet ein Arbeitnehmer von sich aus sein Arbeitsverhältnis, hat er Anspruch auf eine finanzielle Vergütung, wenn er seinen bezahlten Jahresurlaub ganz oder teilweise nicht verbrauchen konnte.
Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde und es deshalb nicht mehr möglich ist, bezahlten Jahresurlaub tatsächlich zu nehmen, hat der Arbeitnehmer nach einer europäischen Richtlinie Anspruch auf eine finanzielle Vergütung, um zu verhindern, dass ihm wegen dieser fehlenden Möglichkeit jeder Genuss des Urlaubsanspruchs, selbst in finanzieller Form, vorenthalten wird. Dabei spielt der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Rolle.
QBS Klimtax GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Maritim-Residenz
Am Stadtgarten 1
45879 Gelsenkirchen
Telefon 0209 17950-0
Telefax 0209 17950-99
qbs@qbs.de