• STEUERBERATUNG

  • WIRTSCHAFTSPRÜFUNG

  • WIRTSCHAFTSBERATUNG

Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

Der Bundesgerichtshof hat in zwei Urteilen am 16.12.2020 entschieden, dass in der Begründung einer Prämienanpassung angegeben werden muss, bei welcher Rechnungsgrundlage – Versiche-rungs-leistungen, Sterbewahrscheinlichkeit oder beiden – eine nicht nur vorübergehende und den festgelegten Schwellenwert überschreitende Veränderung eingetreten ist und damit die Neufestset-zung veranlasst wurde.

Dagegen muss der Versicherer nicht die genaue Höhe dieser Veränderung mitteilen. Er hat auch nicht die Veränderung weiterer Faktoren, welche die Prämienhöhe beeinflusst haben, wie z. B. des Rechnungszinses anzugeben.

QBS Klimtax GmbH
Steuerberatungsgesellschaft

Maritim-Residenz
Am Stadtgarten 1
45879 Gelsenkirchen

Telefon 0209 17950-0
Telefax 0209 17950-99
qbs@qbs.de