• STEUERBERATUNG

  • WIRTSCHAFTSPRÜFUNG

  • WIRTSCHAFTSBERATUNG

Die Hochwasserkatastrophe hat in den betroffenen Regionen auch zahlreiche Betriebe und Unternehmen schwer getroffen. Mit der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sollen Betroffene mehr Zeit bekommen, ihre finanziellen Verhältnisse zu klären. Eine mögliche Insolvenz kann durch öffentliche Hilfen, Entschädigungsleistungen, Versicherungsleistungen, Zins- und Tilgungsmoratorien oder auf andere Weise abgewendet werden. Die Aussetzung der Antragspflicht soll rückwirkend ab dem 10.7. bis zum 31.10.2021 gelten.

QBS Klimtax GmbH
Steuerberatungsgesellschaft

Maritim-Residenz
Am Stadtgarten 1
45879 Gelsenkirchen

Telefon 0209 17950-0
Telefax 0209 17950-99
qbs@qbs.de