• STEUERBERATUNG

  • WIRTSCHAFTSPRÜFUNG

  • WIRTSCHAFTSBERATUNG

Entschädigung bei verpasstem Flug aufgrund Wartezeit bei Sicherheitskontrolle

Verpasst ein Fluggast infolge überlanger Wartezeit an der Sicherheitskontrolle des Flughafens seinen Flug, kann er Entschädigung für entstandene Kosten des Ersatzflugs verlangen, wenn er sich gemäß den Empfehlungen des Flughafens rechtzeitig beim Check-In eingefunden und von dort ohne erhebliche Verzögerungen die Sicherheitskontrolle aufgesucht hat. Zu dieser Entscheidung kamen die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in ihrem Urteil v. 27.1.2022.

QBS Klimtax GmbH
Steuerberatungsgesellschaft

Maritim-Residenz
Am Stadtgarten 1
45879 Gelsenkirchen

Telefon 0209 17950-0
Telefax 0209 17950-99
qbs@qbs.de